Die Zeitarbeit bietet sowohl Herausforderungen als auch Chancen. Um diese Beschäftigungsform erfolgreich zu nutzen, ist es entscheidend, dass Leiharbeiter ihre Rechte und Pflichten kennen und einfordern. Die gesetzlichen Regelungen in Deutschland, insbesondere das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, bieten einen umfassenden Schutz für Leiharbeiter und sorgen dafür, dass sie fair behandelt werden. Gleichzeitig müssen Zeitarbeiter ihre Pflichten ernst nehmen und ihre Arbeitsleistung gewissenhaft erbringen.
Was sind die rechtlichen Grundlagen für die Zeitarbeit?
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Zeitarbeit in Deutschland sind im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) festgelegt. Dieses Gesetz regelt die Rechte und Pflichten aller Beteiligten und stellt sicher, dass Zeitarbeitnehmer fair behandelt werden.
Zeitarbeit, auch Leiharbeit genannt, ist eine Form der Beschäftigung, bei der ein Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) von einem Zeitarbeitsunternehmen (Verleiher) eingestellt und an ein anderes Unternehmen (Entleiher) für einen bestimmten Zeitraum ausgeliehen wird. Der Leiharbeitnehmer ist rechtlich gesehen beim Zeitarbeitsunternehmen angestellt, während er seine Arbeitsleistung beim Entleiher erbringt.
Eines der zentralen Rechte von Zeitarbeitern ist das Recht auf Gleichbehandlung. Dies bedeutet, dass Zeitarbeitnehmer grundsätzlich die gleichen Arbeitsbedingungen und das gleiche Entgelt erhalten müssen wie vergleichbare Stammmitarbeiter des Entleihers.
Equal Pay
Das Prinzip des „Equal Pay“ besagt, dass Zeitarbeitnehmer nach neun Monaten ununterbrochener Einsatzdauer beim gleichen Entleiher das gleiche Entgelt erhalten müssen wie die Stammbelegschaft. Tarifverträge können jedoch Abweichungen und längere Fristen vorsehen.
- Leiharbeitnehmer haben die gleichen Rechte hinsichtlich Arbeitszeiten und Pausen wie reguläre Arbeitnehmer. Dies bedeutet, dass die gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) auch für Zeitarbeitnehmer gelten. Die tägliche Arbeitszeit darf in der Regel 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen ein Ausgleich erfolgt. Nach sechs Stunden Arbeit muss eine Pause von mindestens 30 Minuten eingelegt werden. Bei mehr als neun Stunden Arbeitszeit sind 45 Minuten Pause vorgeschrieben. Es muss eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zwischen zwei Arbeitsschichten eingehalten werden.
- Zeitarbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Urlaub gemäß den Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG). Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage bei einer Sechstagewoche, was umgerechnet auf eine Fünftagewoche mindestens 20 Urlaubstage bedeutet.
- Zeitarbeitnehmer genießen denselben Kündigungsschutz wie reguläre Arbeitnehmer. Dies bedeutet, dass die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) auch für sie gelten, sofern das Zeitarbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und das Zeitarbeitsunternehmen regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt. Die gesetzlichen Kündigungsfristen richten sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit und sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 622 festgelegt.
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