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Personalvermittlung, Zeitarbeit, Werkverträge

Zeitarbeit & Subunternehmen aus Polen & Osteuropa

Wir vermitteln die besten Leiharbeiter, Handwerker, Subunternehmer aus Polen für Industrie, Schiffbau, Produktion, Baugewerbe.

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Polnische Leiharbeiter und Subunternehmer gesucht?

Wir, Zeitarbeit International, vermitteln Top-Fachkräfte aus Polen für große und kleine Projekte in Industrie, Schiffbau, Produktion und Baugewerbe.

Numerous German companies are looking for subcontractors or temporary workers from Poland. Polish workers are particularly popular in the construction industry. When looking for a suitable subcontractor or temporary worker, we support you with our experience and competence in the field of personnel management.

Sollten Sie polnische oder osteuropäische Fachkräfte wie Handwerker, Schlosser, Schweißer, Bauarbeiter oder Produktionshelfer benötigen, kontaktieren Sie uns. Wir vermitteln auch Maschinen- und Schiffbauingenieure, Elektrotechniker, Konstruktionsmechaniker, Bootsbauern und Heizungsbauer aus Polen und Litauen.  Mit unseren Subunternehmern und Leiharbeitern können Sie Ihre Produktionskapazitäten auf dem Schiffbaumarkt  flexibel nutzen.

Teilen Sie uns Ihre Anforderungen mit und wir garantieren wir Ihnen eine rasche Personalvermittlung aus Polen & Osteuropa.

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Personal für Baugewerbe aus Polen & Osteuropa

Eine Vielzahl von Bauunternehmen lässt zwischenzeitlich Arbeiten durch polnische und osteuropäische Handwerker ausführen. Die Handwerker aus Polen arbeiten bei deutschen Unternehmen auf  Rechtsgrundlage der  Entsendung und erbringen im Rahmen der Werkverträge Leistungen auf den Baustellen. Ob Mauerer, Schreiner, Elektrotechniker, Zimmerer, Dachdecker, Schweißer oder Schlosser aus Polen,- mit Hilfe unserer kompetenten Personalvermittlung der Fachkräfte aus Osteuropa lassen sich Arbeitskräfte für Ihre Projekte finden.

Suchen auch Sie Fachkräfte für Ihr Unternehmen? Dann beauftragen Sie uns,- eine Personalvermittlung mit 30 Jahre Erfahrung in Personalleasing. Lassen sie Handwerker, Elektriker, Schlosser, Schweißer, Zimmerer, Gerüstbauer, Gipser, Fliesenleger für Ihr Unternehmen arbeiten und nutzen Sie die Möglichkeiten, welche die aktuelle Gesetzeslage hinsichtlich der Entsendung und Arbeitnehmerüberlassung von Arbeitskräften  bietet.

Personal für Baugewerbe

Unsere Branchen


Branches

Photovoltaik Anlangen

  • Solartechniker
  • Elektriker
  • Elektromontage
  • Solar Monteure
  • Photovoltaik Fachbetriebe
Branches

Produktion & Fertigung

  • Produktionshelfer
  • Lagerlogistik
  • Reinigungskräfte
  • Kommissionierer
  • Fertigungsmitarbeiter
Branches

Schlosser & Schweißer

  • Rohrschweißer
  • Maschinenschlosser
  • Plasma-Schweißer
  • MAG und TIG-WIG Schweißer
  • Metallbauschlosser
Branches

Schiffbau

  • Fertigung von Schiffssektionen
  • Rohrleitungs- und Anlagenbau
  • Schiffseinrichtungen
  • Strahlen und Lackieren
  • HVAC-Lösungen
Branches

Baugewerbe

  • Maurer
  • Dachdecker
  • Innenausbau
  • Sanierung
  • Stahlbetonbauer
Branches

Industrie

  • Innenausbau
  • Isolierung und Ummantelung
  • Installationsarbeiten
  • Elektroinstallation
  • Sanitärinstallation

Rechtliche Voraussetzungen für Subunternehmer aus Polen

Vor der Beauftragung von polnischen Subunternehmen sollten rechtliche Grundlagen überprüft werden. Dazu gehört der Handelsregister oder  dem Gewerberegister Eintrag der polnischen Firma. Fordern Sie einen Auszug aus dem Gewerberegister und aus dem Handelsregister. Des weiteren sollen Sie als Auftraggeber überprüfen, ob der Subunternehmer aus Polen seine Steuerzahlung und Sozialabgaben leistet. Wenn ein polnischer Subunternehmer schon seine Steuern und Abgaben nicht leistet, steigt damit auch die Gefahr, dass er sich in der schlechten Finanzlage befindet. In dem Fall sollten Sie sich lieber nach anderen Subunternehmern aus Polen oder Osteuropa umschauen. Fordern Sie vom Finanzamt in Polen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung  um festzustellen ob der polnische Unternehmer seine Zahlungen und Verpflichtungen nachgekommen ist.

A1-Bescheinigungen für polnische Bauarbeiter

Für die Arbeitnehmer aus Polen besteht  über 24 Monate Sozialversicherungspflicht, wenn es sich um einen Subunternehmer aus Polen handelt. Ein polnischer Arbeitnehmer, der in Deutschland arbeiten möchte, muss eine A1 Bescheinigung die gültige Versicherung nachweisen. Für die Auftraggeber in Deutschland sind diese Bescheinigungen sehr wichtig und verpflichtend. Wenn die Sozialversicherungsbeiträge nicht gezahlt wurden, können sich deutsche Auftraggeber selbst haftbar machen. Sonst sind die Auftraggeber dazu verpflichtet, die Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland zu leisten. Wenn der Subunternehmer aus Polen diesen Verpflichtungen nicht mehr nachkommt, haftet nicht er, sondern sein Auftraggeber aus Deutschland.

Meldung der Subunternehmer aus Polen beim Zoll

Wenn ein polnischer Subunternehmer seine Arbeitskräfte aus Polen nach Deutschland schickt, muss er dies bei der Zollverwaltung elektronisch melden. Dort werden folgende Angaben gemacht: der Ort der Beschäftigung, die Dauer und der Beginn sowie die Namen jedes einzelnen Mitarbeiters. Sollte ein polnische Subunternehmer gegen die Meldepflicht verstoßen, geht er damit ein hohes Risiko illegaler Beschäftigung ein. Ein unangemeldeter polnische Subunternehmer arbeitet dann illegal in Deutschland und macht sich strafbar. Deswegen sollen die Auftraggeber Ihre Mitarbeiter vor der Beschäftigung kondolieren, ob jeder korrekt angemeldet wurde. 

Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen

Eine gültige Freistellungsbescheinigung befreit den Auftraggeber von der Bauabzugssteuer und erlauft ihm vollen Rechnungsbetrag auszuzahlen. Sonst wäre der Auftraggeber verpflichtet die Steuer in Höhe von 15 % zu leisten. Deswegen könnte vor der Beauftragung eines Subunternehmers aus Polen eine Prüfung der Gültigkeit der Freistellungsbescheinigung und die ggf. notwendige Beantragung einer Folgebescheinigung für deutsche Auftraggeber wichtig sein.

Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse

Im Bereich der Sozialversicherung gibt es ebenfalls die Möglichkeit Bescheinigungen zu beantragen, die das Erfüllen von Melde- und Zahlungsverpflichtungen seitens der Auftraggeber bestätigen. Dies ist besonders wichtig in Falle einer möglichen Haftung von Nachunternehmern.

Sofern Sie als Bauunternehmer daher aufgefordert werden, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse oder der gesetzlichen Unfallversicherung vorzulegen, beantragen Sie diese einfach bei der zuständigen Krankenkasse bzw. Unfallversicherung. Meist ist dies auch online möglich.

Mindestlöhne

Hauptunternehmer in Deutschland haften dafür, dass den Mitarbeitern sämtlicher Subunternehmer der deutsche allgemeinverbindliche Mindestnettolohn ausgezahlt wird. Bei Fahrlässigkeit kann eine Geldbuße bis zu 500.000 Euro verhängt werden.


Vorteile von Subunternehmen aus Polen

Profitieren Sie von der grenzübergreifende Subunternehmer Vermittlung, Entsendung, Zeitarbeit aus Polen und Osteuropa.

  • Unsere Subunternehmen für unschlagbares Preis-Leistungs-Verhältnis
  • Unsere Personalvermittlung ist für Sie als Auftraggeber kostenlos
  • Wir kümmern uns um sämtliches Formular- und Genehmigungswesen
  • Sie erhalten ein Kosten-Komplettpaket
  • Es werden keine Überstundenzuschläge berechnet
  • Wir stehen Ihnen beratend zur Hilfe

Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft -wir kümmern uns Ihre qualifizierte Subunternehmer und Leiharbeiter aus Polen und Osteuropa.

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outsourcing

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Personaldienstleistungen

Egal was ihr Unternehmen benötigt vom Werkvertrag aus dem Baltikum über die Zeitarbeit aus Litauen, Lettland sowie aus Osteuropa – unser Netzwerk ist weltweit aufgestellt.

Auch das Thema Outsourcing und Produktionsverlagerung sowie Produktion in der Ukraine, Lettland oder ganz Osteuropa ist durch unsere Erfahrung möglich. 

Unsere Agenten und Partner sind alle deutschsprachig und betreuen Sie vom Anfang bis zum Ende ihres Projektes.


Branches

Arbeiternehmerüberlassung

Profitieren Sie von der grenzübergreifenden Zeitarbeit aus dem Baltikum und Osteuropa, Personalleasing, Leiharbeit.

Branches

Werkverträge

Mit Werkverträgen beauftragen Sie Fachkräfte aus Osteuropa für konkrete Aufgaben für eine bestimmte Vertragszeit.

Branches

Dienstverträge

Bei einem Dienstvertrag handelt es sich um einen Vertrag, in der eine Parteisich zur Leistung eines Dienstes verpflichtet.