Zeitarbeit International vermittelt Top-Fachkräfte aus Polen für große und kleine Projekte in Industrie, Schiffbau, Produktion und Baugewerbe.
Zahlreiche deutsche Unternehmen suchen Subunternehmer oder Zeitarbeiter aus Polen. Besonders in der Baubranche sind polnische Arbeitskräfte gefragt. Bei der Suche nach einem geeigneten Subunternehmer oder Zeitarbeiter unterstützen wir Sie mit unserer Erfahrung und Kompetenz im Personalmanagement.
Sollten Sie polnische oder osteuropäische Fachkräfte wie Handwerker, Schlosser, Schweißer, Bauarbeiter oder Produktionshelfer benötigen, kontaktieren Sie uns. Wir vermitteln auch Maschinen- und Schiffbauingenieure, Elektrotechniker, Konstruktionsmechaniker, Bootsbauer und Heizungsbauer aus Polen und Litauen. Mit unseren Subunternehmern und Leiharbeitern können Sie Ihre Produktionskapazitäten auf dem Schiffbaumarkt flexibel nutzen.
Teilen Sie uns Ihre Anforderungen mit und wir garantieren Ihnen eine rasche Personalvermittlung aus Polen & Osteuropa.
Viele Bauunternehmen lassen mittlerweile Arbeiten von polnischen und osteuropäischen Handwerkern ausführen. Die Handwerker aus Polen arbeiten bei deutschen Unternehmen auf def Rechtsgrundlage der Entsendung und erbringen ihre Leistungen im Rahmen von Werkverträge auf Baustellen. Ob Mauerer, Schreiner, Elektrotechniker, Zimmerer, Dachdecker, Schweißer oder Schlosser aus Polen,- mit Hilfe unserer kompetenten Personalvermittlung der Fachkräfte aus Osteuropa lassen sich Arbeitskräfte für Ihre Projekte finden.
Suchen Sie Fachkräfte für Ihr Unternehmen? Dann beauftragen Sie uns – eine Personalvermittlung mit 30 Jahren Erfahrung im Personalleasing. Lassen Sie Handwerker, Elektriker, Schlosser, Schweißer, Zimmerer, Gerüstbauer, Gipser, und Fliesenleger für Ihr Unternehmen arbeiten und nutzen Sie die Möglichkeiten, welche die aktuelle Gesetzeslage zur Entsendung der Entsendung und Arbeitnehmerüberlassung bietet.
Vor der Beauftragung von polnischen Subunternehmen sollten rechtliche Grundlagen überprüft werden. Dazu gehört der Handelsregister oder der Gewerberegister Eintrag der polnischen Firma. Fordern Sie einen Auszug aus dem Gewerberegister und aus dem Handelsregister. Des weiteren sollen Sie als Auftraggeber überprüfen, ob der Subunternehmer aus Polen seine Steuerzahlung und Sozialabgaben leistet. Wenn ein polnischer Subunternehmer schon seine Steuern und Abgaben nicht leistet, steigt damit auch die Gefahr, dass er sich in der schlechten Finanzlage befindet. In dem Fall sollten Sie sich lieber nach anderen Subunternehmern aus Polen oder Osteuropa umschauen. Fordern Sie vom Finanzamt in Polen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung um festzustellen ob der polnische Unternehmer seine Zahlungen und Verpflichtungen nachgekommen ist.
Fordern Sie einen Auszug aus dem Gewerberegister und dem Handelsregister an. Darüber hinaus sollten Sie als Auftraggeber überprüfen, ob der polnische Subunternehmer seine Steuern und Sozialabgaben ordnungsgemäß zahlt. Wenn ein polnischer Subunternehmer bereits seine Steuern und Abgaben nicht entrichtet, besteht ein erhöhtes Risiko, dass er sich in einer finanziellen Schieflage befindet. In diesem Fall sollten Sie in Erwägung ziehen, nach anderen Subunternehmern aus Polen oder Osteuropa zu suchen. Fordern Sie zudem eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt in Polen an, um sicherzustellen, dass der polnische Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.
Für Arbeitnehmer aus Polen besteht eine Sozialversicherungspflicht von über 24 Monaten, wenn sie als Subunternehmer in Deutschland tätig sind. Ein polnischer Arbeitnehmer, der in Deutschland arbeiten möchte, muss eine gültige A1-Bescheinigung vorlegen, die seine Sozialversicherung nachweist. Für Auftraggeber in Deutschland sind diese Bescheinigungen äußerst wichtig und verpflichtend. Werden die Sozialversicherungsbeiträge nicht ordnungsgemäß gezahlt, kann der deutsche Auftraggeber selbst haftbar gemacht werden. In diesem Fall ist er verpflichtet, die Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland zu entrichten. Sollte der polnische Subunternehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen, haftet nicht er selbst, sondern der deutsche Auftraggeber.
Eine gültige Freistellungsbescheinigung befreit den Auftraggeber von der Bauabzugssteuer und erlauft ihm vollen Rechnungsbetrag auszuzahlen. Sonst wäre der Auftraggeber verpflichtet die Steuer in Höhe von 15 % zu leisten. Deswegen könnte vor der Beauftragung eines Subunternehmers aus Polen eine Prüfung der Gültigkeit der Freistellungsbescheinigung und die ggf. notwendige Beantragung einer Folgebescheinigung für deutsche Auftraggeber wichtig sein.
Im Bereich der Sozialversicherung gibt es ebenfalls die Möglichkeit Bescheinigungen zu beantragen, die das Erfüllen von Melde- und Zahlungsverpflichtungen seitens der Auftraggeber bestätigen. Dies ist besonders wichtig in Falle einer möglichen Haftung von Nachunternehmern.
Sofern Sie als Bauunternehmer daher aufgefordert werden, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse oder der gesetzlichen Unfallversicherung vorzulegen, beantragen Sie diese einfach bei der zuständigen Krankenkasse bzw. Unfallversicherung. Meist ist dies auch online möglich.
Hauptunternehmer in Deutschland haften dafür, dass den Mitarbeitern sämtlicher Subunternehmer der deutsche allgemeinverbindliche Mindestnettolohn ausgezahlt wird. Bei Fahrlässigkeit kann eine Geldbuße bis zu 500.000 Euro verhängt werden.
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Personal anfragenEgal was ihr Unternehmen benötigt vom Werkvertrag aus dem Baltikum über die Zeitarbeit aus Litauen, Lettland sowie aus Osteuropa – unser Netzwerk ist weltweit aufgestellt.
Auch das Thema Outsourcing und Produktionsverlagerung sowie Produktion in der Ukraine, Lettland oder ganz Osteuropa ist durch unsere Erfahrung möglich.
Unsere Agenten und Partner sind alle deutschsprachig und betreuen Sie vom Anfang bis zum Ende ihres Projektes.
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Bei einem Dienstvertrag handelt es sich um einen Vertrag, in der eine Partei sich zur Leistung eines Dienstes verpflichtet.