Zeitarbeit & Subunternehmen aus Polen & Osteuropa

Wir vermitteln die besten Leiharbeiter, Handwerker, Subunternehmer  aus Polen für Industrie, Schiffbau, Produktion, Baugewerbe.

Polnische Leiharbeiter und Subunternehmer gesucht? 

Wir, Zeitarbeit International, vermitteln Top-Fachkräfte aus Polen für große und kleine Projekte in Industrie, Schiffbau, Produktion und Baugewerbe.

Zahlreiche deutsche Firmen suchen nach Subunternehmer oder Leiharbeiter aus Polen. Insbesondere in der Baubranche sind polnische Arbeitskräfte sehr beliebt. Bei der Suche nach einem passenden Subunternehmer oder Zeitarbeiter unterstützen wir Sie mit unserer Erfahrung und Kompetenz im Bereich Personalmanagement. 

Sollten Sie polnische oder osteuropäische Fachkräfte wie Handwerker, Schlosser, Schweißer, Bauarbeiter oder Produktionshelfer benötigen, kontaktieren Sie uns. Wir vermitteln auch Maschinen- und Schiffbauingenieure, Elektrotechniker, Konstruktionsmechaniker, Bootsbauern und Heizungsbauer aus Polen und Litauen.  Mit unseren Subunternehmern und Leiharbeitern können Sie Ihre Produktionskapazitäten auf dem Schiffbaumarkt  flexibel nutzen.

Teilen Sie uns Ihre Anforderungen mit und wir garantieren wir Ihnen eine rasche Personalvermittlung aus Polen & Osteuropa.

Personal für Baugewerbe aus Polen & Osteuropa

Eine Vielzahl von Bauunternehmen lässt zwischenzeitlich Arbeiten durch polnische und osteuropäische Handwerker ausführen. Die Handwerker aus Polen arbeiten bei deutschen Unternehmen auf  Rechtsgrundlage der  Entsendung und erbringen im Rahmen der Werkverträge Leistungen auf den Baustellen. Ob Mauerer, Schreiner, Elektrotechniker, Zimmerer, Dachdecker, Schweißer oder Schlosser aus Polen,- mit Hilfe unserer kompetenten Personalvermittlung der Fachkräfte aus Osteuropa lassen sich Arbeitskräfte für Ihre Projekte finden.

Suchen auch Sie Fachkräfte für Ihr Unternehmen? Dann beauftragen Sie uns,- eine Personalvermittlung mit 30 Jahre Erfahrung in Personalleasing. Lassen sie Handwerker, Elektriker, Schlosser, Schweißer, Zimmerer, Gerüstbauer, Gipser, Fliesenleger für Ihr Unternehmen arbeiten und nutzen Sie die Möglichkeiten, welche die aktuelle Gesetzeslage hinsichtlich der Entsendung und Arbeitnehmerüberlassung von Arbeitskräften  bietet.

 

Unsere Branchen

photovoltaik anlagen

Photovoltaik Anlangen

  • Solartechniker
  • Elektriker
  • Elektromontage
  • Solar Monteure
  • Photovoltaik Fachbetriebe

  • Produktion & Fertigung

  • Produktionshelfer
  • Lagerlogistik
  • Reinigungskräfte
  • Kommissionierer
  • Fertigungsmitarbeiter

  • Schlosser & Schweißer

  • Rohrschweißer
  • Maschinenschlosser
  • Plasma-Schweißer
  • MAG und TIG-WIG Schweißer
  • Metallbauschlosser

  • Schiffbau

  • Fertigung von Schiffssektionen
  • Rohrleitungs- und Anlagenbau
  • Schiffseinrichtungen
  • Strahlen und Lackieren
  • HVAC-Lösungen

  • Baugewerbe

  • Maurer
  • Dachdecker
  • Innenausbau
  • Sanierung
  • Stahlbetonbauer

  • Industrie

  • Innenausbau
  • Isolierung und Ummantelung
  • Installationsarbeiten
  • Elektroinstallation
  • Sanitärinstallation

  • Rechtliche Voraussetzungen für Subunternehmer aus Polen

    Vor der Beauftragung von polnischen Subunternehmen sollten rechtliche Grundlagen überprüft werden. Dazu gehört der Handelsregister oder  dem Gewerberegister Eintrag der polnischen Firma. Fordern Sie einen Auszug aus dem Gewerberegister und aus dem Handelsregister. Des weiteren sollen Sie als Auftraggeber überprüfen, ob der Subunternehmer aus Polen seine Steuerzahlung und Sozialabgaben leistet. Wenn ein polnischer Subunternehmer schon seine Steuern und Abgaben nicht leistet, steigt damit auch die Gefahr, dass er sich in der schlechten Finanzlage befindet. In dem Fall sollten Sie sich lieber nach anderen Subunternehmern aus Polen oder Osteuropa umschauen. Fordern Sie vom Finanzamt in Polen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung  um festzustellen ob der polnische Unternehmer seine Zahlungen und Verpflichtungen nachgekommen ist.

    A1-Bescheinigungen für polnische Baufarbeiter

     für die Arbeitnehmer aus Polen besteht  über 24 Monate Sozialversicherungspflicht, wenn es sich um einen Subunternehmer aus Polen handelt. Ein polnischer Arbeitnehmer, der in Deutschland arbeiten möchte, muss eine A1 Bescheinigung die gültige Versicherung nachweisen. Für die Auftraggeber in Deutschland sind diese Bescheinigungen sehr wichtig und verpflichtend. Wenn die Sozialversicherungsbeiträge nicht gezahlt wurden, können sich deutsche Auftraggeber selbst haftbar machen. Sonst sind die Auftraggeber dazu verpflichtet, die Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland zu leisten. Wenn der Subunternehmer aus Polen diesen Verpflichtungen nicht mehr nachkommt, haftet nicht er, sondern sein Auftraggeber aus Deutschland.

    Meldung der Subunternehmer aus Polen beim Zoll

    Wenn ein polnischer Subunternehmer seine Arbeitskräfte aus Polen nach Deutschland schickt, muss er dies bei der Zollverwaltung elektronisch melden. Dort werden folgende Angaben gemacht: der Ort der Beschäftigung, die Dauer und der Beginn sowie die Namen jedes einzelnen Mitarbeiters. Sollte ein polnische Subunternehmer gegen die Meldepflicht verstoßen, geht er damit ein hohes Risiko illegaler Beschäftigung ein. Ein unangemeldeter polnische Subunternehmer arbeitet dann illegal in Deutschland und macht sich strafbar. Deswegen sollen die Auftraggeber Ihre Mitarbeiter vor der Beschäftigung kondolieren, ob jeder korrekt angemeldet wurde. 

    Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen

    Eine gültige Freistellungsbescheinigung befreit den Auftraggeber von der Bauabzugssteuer  und erlauft ihm vollen Rechnungsbetrag auszuzahlen. Sonst wäre der Auftraggeber verpflichtet die Steuer in Höhe von 15 % zu leisten. Deswegen könnte vor der Beauftragung eines Subunternehmers aus Polen eine Prüfung der Gültigkeit der Freistellungsbescheinigung und die ggf. notwendige Beantragung einer Folgebescheinigung für deutsche Auftraggeber wichtig sein.

    Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse

    Im Bereich der Sozialversicherung gibt es ebenfalls die Möglichkeit Bescheinigungen zu beantragen, die das Erfüllen von Melde- und Zahlungsverpflichtungen seitens der Auftraggeber bestätigen. Dies ist besonders wichtig in Falle einer möglichen Haftung von Nachunternehmern.

    Sofern Sie als Bauunternehmer daher aufgefordert werden, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse oder der gesetzlichen Unfallversicherung vorzulegen, beantragen Sie diese einfach bei der zuständigen Krankenkasse bzw. Unfallversicherung. Meist ist dies auch online möglich.

    Mindestlöhne

    Hauptunternehmer in Deutschland haften dafür, dass den Mitarbeitern sämtlicher Subunternehmer der deutsche allgemeinverbindliche Mindestnettolohn ausgezahlt wird. Bei Fahrlässigkeit kann eine Geldbuße bis zu 500.000 Euro verhängt werden.

    Vorteile von Subunternehmen aus Polen

    Profitieren Sie von der grenzübergreifende Subunternehmer Vermittlung, Entsendung, Zeitarbeit aus Polen und Osteuropa.

    Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft -wir kümmern uns Ihre qualifizierte Subunternehmer und Leiharbeiter aus Polen und Osteuropa.

    arbeitnehmerüberlassung baugewerbe

    Rufen Sie uns an und fordern Sie ein unverbindliches Angebot an

    +49 24038092219

    Personaldienstleistungen

    Egal was ihr Unternehmen benötigt vom Werkvertrag aus dem Baltikum über die Zeitarbeit aus Litauen, Lettland sowie aus Osteuropa – unser Netzwerk ist weltweit aufgestellt.

    Auch das Thema Outsourcing und Produktionsverlagerung sowie Produktion in der Ukraine, Lettland oder ganz Osteuropa ist durch unsere Erfahrung möglich. 

    Unsere Agenten und Partner sind alle deutschsprachig und betreuen Sie vom Anfang bis zum Ende ihres Projektes.

    Arbeiternehmerüberlassung

    Profitieren Sie von der grenzübergreifenden Zeitarbeit aus dem Baltikum und Osteuropa, Personalleasing, Leiharbeit.

    Werkverträge

    Mit Werkverträgen beauftragen Sie Fachkräfte aus Osteuropa für konkrete Aufgaben für eine bestimmte Vertragszeit.

    Dienstverträge

    Bei einem Dienstvertrag handelt es sich um einen Vertrag, in der eine Parteisich zur Leistung eines Dienstes verpflichtet.