Entsendung von Produktionshelfern, Fertigungsmitarbeitern, Hilfskräften.

Bei der Arbeitnehmerentsendung nach Deutschland ist das Arbeitnehmer-Entsendegesetz zu beachten. Dieses Gesetz verpflichtet sowohl den deutschen als auch ausländischen Arbeitgeber, die Arbeitnehmer/innen in Deutschland beschäftigen, zur Einhaltung gesetzlicher.

Wichtige Punkte die bei der Arbeitnehmerentsendung ins Ausland, beispielsweise von Hilfskräften oder Schichtarbeitern aus Osteuropa beachtet werden müssen um ihr Projekt rechtssicher zu gestalten und dafür ist Erfahrung notwendig und vor allem erforderliche Lizenzen. Ein gültiges und aktuelles A1 Formular, die Meldung beim Zoll im Land in dem die Mitarbeiter entsendet werden. Aus unser langjährigen Erfahrung heraus empfehlen wir, Zeitarbeit International, die Arbeitnehmerüberlassung, wenn es um die Produktion in Fabriken oder in der Industrie geht. Die klassische Zeitarbeit ist sicher wenn es um Fabrikarbeiter, Hilfskräfte, Produktionshelfer aus Osteuropa geht. Es müssen die Mindestlöhne beachtet werden und die Zuschläge die gesetzlich vorgeschrieben sind.

Die Leute müssen krankenversichert sein. Das und andere Vorrausetzungen zur legalen Entsendung der Helfer aus Osteuropa, bescheinigt unter anderem das A1 Formular.

Im Baugewerbe ist keine Arbeitnehmerüberlassung aus Polen, der Ukraine oder aus Osteuropa möglich. Da empfehlen wir ihnen erfahrene Subunternehmer oder Firmen aus Litauen, der Slowakei, Tschechien oder Polen mit eigenem Fuhrpark und Werkzeug. In der Regel benötigen die Mitarbeiter aus Osteuropa eine Woche Vorlaufzeit um alles zu organisieren. Wir kümmern uns um die Logistik, die Unterkünfte und die Erstellung der notwendigen gesetzlichen Unterlagen für die Vermittlung der Handwerker aus Polen und ganz Osteuropa

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